Förderung Energiesparmaßnahmen

In seiner Sitzung vom 19.01.2017 hat der Gemeinderat die Verlängerung der „Richtlinien zur Förderung von Energiesparmaßnahmen“ beschlossen.
Bei Fragen wenden sie sich bitte an das Gemeindeamt oder kontaktieren sie uns HIER.

Ziele

Die Förderung soll einen Anreiz zum Energiesparen und zur Nutzung von alternativen Energieformen sein. Unmittelbares Ziel ist eine Verringerung der Schadstoffbelastung während der Heizperiode, die Reduktion der Treibhausemissionen sowie eine Steigerung der Energieeffizienz.

Förderungsgegenstand – Gefördert werden

  1. Energieberatung: Miederer Bürger haben einmalig die Möglichkeit, sich durch einen Energieberater der „Energie Tirol“ kostengünstig Vor-Ort beraten zulassen.
  2. Thermische Solaranlagen: für die Warmwasserbereitung und/oder zur Heizungsunterstützung in Wohngebäuden. Nicht gefördert werden Solaranlagen für Schwimmbäder und dergleichen.
  3. Photovoltaikanlagen: Solaranlagen zur Stromerzeugung
  4. Wärmedämmmaßnahmen: an der Außenwand, der Kellerdecke und auf der obersten Geschossdecke/Dachschräge im Rahmen einer Wohnhaussanierung.
  5. Fenstertausch im Rahmen einer Wohnhaussanierung.
  6. Biomasse Fernwärmeanschluss: bei Neubau und Sanierung
  7. E-Bike: Anschaffung von E-Bikes für den privaten Gebrauch. Pro Haushalt wird der Ankauf eines E-Bikes gefördert.

Voraussetzungen für die Förderung:

  1. Das zu fördernde Objekt muss sich im Gemeindegebiet von Mieders befinden. Für die Förderung von Solar- oder einer PV-Anlage ist eine Bauanzeige und die Erfüllung aller rechtlichen, insbesondere der baurechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Ein Abnahmeprotokoll eines gewerblich befugten Unternehmens ist vorzulegen. Solar- und PV-Anlagen müssen Dachintegriert oder zumindest Dachparallel montiert werden, außer dies ist nachweislich nicht möglich.
  2. Voraussetzung für die Förderung von Dämmmaßnahmen ist die fachgerechte und normgerechte Ausführung sowie das Einhalten der gültigen bautechnischen und feuerpolizeilichen Vorschriften. Das Gebäude muss mindestens 10 Jahre alt sein. Vor Beginn der Dämmmaßnahmen ist eine Energieberatung durch den unabhängigen Verein „Energie Tirol“ durchzuführen.
  3. Sämtliche Förderungen werden zusätzlich zu den bestehenden Bundes- und Landesförderungen gewährt. Sie sind nicht an den Bezug der Wohnbauförderung bzw. Wohnhaussanierungsförderung gebunden.
  4. Über die Gewährung der Förderung entscheidet der Gemeinderat per Beschluss. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Förderungswerber

  1. Förderungswerber können Eigentümer oder Miteigentümer einer Wohnung bzw. einer Wohnanlage sein. (Hauptwohnsitz in Mieders)
  2. Wird eine Wohnanlage durch einen Bauträger errichtet und diese mit einer Solaranlage bzw. PV-Anlage ausgestattet, so sind nur die Miteigentümer Förderungswerber und erhalten nur diese die anteilmäßige Förderung. Das Ansuchen muss von jedem Miteigentümer selbst gestellt werden.

Bedingungen und Förderungshöhe

  1. Energieberatung
    Miederer Bürger haben einmalig die Möglichkeit, sich durch eine(n) EnergieberaterIn von „Energie Tirol“ beraten zu lassen. Eine Vor-Ort Energieberatung durch Energie Tirol kostet € 90.00 für ein Einfamilienhaus. Die Gemeinde Mieders übernimmt 50% dieser Kosten bzw. max. € 45.00 pro Objekt.
  2. Solaranlagen für die Warmwasserbereitung (u. Heizungsunterstützung)
    Die Förderung beträgt € 70,00 pro m² Kollektorfläche (Bruttofläche). Vorzugsweise sollten Flachkollektoren verwendet werden. Sollten diese nicht möglich sein, so werden auch Röhrenkollektoren gefördert. Folgende Höchstgrenzen kommen dabei zur Anwendung:
    * 1 und 2 abgeschlossene Wohneinheiten max. 10 m²  max. € 700.00
    * 3 bis 10 Wohneinheiten max. 20 m² -> max. € 1.400.00
    * ab 11 Wohneinheiten max. 30 m² -> max. € 2.100.00 Pro m² Solar-Kollektorfläche ist ein Speichervolumen von mindestens 50 l vorgeschrieben.
  3. Photovoltaik
    Die Förderung beträgt € 150.00/KWp -> max. € 750.00. Gefördert werden PV-Anlagen bis max. 5 KWp.
  4. Dämmmaßnahmen der Außenwand, der Kellerdecke und der obersten Geschossdecke/Dachschräge
    Die Förderung beträgt:
    a) für Dämmmaßnahmen an der obersten Geschossdecke bzw. der Dachschräge (Aufsparrendämmung) bei Wohnhäusern: – rechnerischer Nachweis des U-Wertes von < 0,18 W/m² K € 4,00 pro m² Nettofläche, höchstens jedoch € 400,00 pro Gebäude.
    b) für Dämmmaßnahmen an der untersten Geschossdecke bzw. Kellerdecke bei Wohnhäusern: – rechnerischer Nachweis des U-Wertes auf < 0,35 W/m²K € 3,00 pro m² Nettofläche, höchstens aber € 300,00 pro Gebäude.
    c) für Dämmmaßnahmen der Außenwand an Wohnhäusern: – rechnerischer Nachweis des U-Wertes von < 0,25 W/m² K € 7,00 pro m² Nettofläche, höchstens jedoch € 1.000,00 pro Gebäude.
  5. Fenstertausch
    Fenstertausch bei Wohnhäusern; U-Wert Gesamt < 1,30 W/m²K; U-Wert Glas < 0,9 W/m²K € 30,00 pro m² Fensterfläche, höchstens jedoch € 800,00 pro Gebäude.
  6. Biomasse – Fernwärmeanschluss
    Ein Anschluss an die Biomasse-Fernwärme wird mit pauschal € 500.00 je Anschluss bzw. je Objekt gefördert (Neubau und Sanierung).
  7. E-Bikes (Elektrofahrrad)
    Ab einem Kaufpreis von € 700.00 wird die Anschaffung eines E-Bikes mit € 200.00 gefördert.

Bei Fragen wenden sie sich bitte an das Gemeindeamt oder kontaktieren sie uns HIER.