Klarstellung zur Tankstelle Gutmann

Bezüglich der Mehrkosten, die für die Gemeindegutsagrargemeinschaft (GGA) beim Bau der Tankstelle Gutmann entstanden sind, gibt es teilweise widersprüchliche Aussagen.
Deshalb nachfolgend eine Klarstellung:

a) Sachverhalt

Das entscheidende Gutachten der BH Innsbruck – Abt. Umweltschutz (DI Reitmeir), das die Vorgehensweise bezüglich der Altablagerungen von Müll im Tankstellenbereich regelt, wurde vom damaligen Bürgermeister und Substanzverwalter Manfred Leitgeb weder im Widmungs-, noch im Bauverfahren vorgelegt. (44. GR-Sitzung vom 08.10.2015, Pkt.8) Im Herbst 2015 hat die BH Innsbruck wegen Nichteinhaltung von behördlichen Auflagen eine unverzügliche Baueinstellung angeordnet. Auf Basis eines neuerlichen Gutachtens mussten in der Folge die Müllablagerungen im Bereich des Bauvorhabens vollständig entsorgt werden.

b) Kosten*

Die Gesamtkosten für die erforderliche Müllentsorgung betragen (lt. Bericht Substanzverwalter vom 15.12.2016) ca. € 240.000,-
davon übernimmt die Fa. Gutmann kulanterweise ca. € -45.000,-
Kosten für die zusätzliche Müllentsorgung lt. Rechnung vom 21.2.2017 € 40.000,-
Kosten der Müllentsorgung gesamt ca.€ 235.000,-

*DIE OBEN GENANNTEN KOSTEN SIND NETTO-PREISE OHNE DIE GESETZLICHEN STEUERN

Der Zahlungsbeginn für den Baurechtszins (€ 2.250.- monatlich) wurde vom Substanzverwalter mit 01.10.2015 fixiert. (37. GR-Sitzung vom 18.03.2015, Pkt.13)
Durch die Baueinstellung verzögerte sich der Beginn der Zinszahlungen um nahezu ein Jahr, ebenso die Kommunalsteuereinnahmen.

Mindereinnahmen Baurechtszins 2015/2016 ca. € 20.000.-
Mindereinnahmen Kommunalsteuer 2015/2016 ca. € 6.000,-
Mindereinnahmen für die GGA und die Gemeinde wegen der unter Pkt. A beschriebenen Vorgangsweise ca. € 26.000,-

D.h. die GGA benötigt die Einnahmen der ersten 9 Jahre aus dem Baurechtszins zur Amortisierung der Mehrkosten.